Fachinformation / Jugendamt

Fachleute finden hier die wichtigsten Informationen zum Oberlin Haus im Überblick.

 

Unsere Einrichtung ist nach § 45 SGB VIII anerkannt und aufgrund der Betriebserlaubnisse berechtigt, Leistungen nach § 27 SGB VIII / KJHG in Verbindung mit den §§ 31, 32, 34, 35a und 41 zu erbringen. Bei allen Leistungen können wir individuelle Zusatzleistungen, z. B. Familienberatung, Nachbetreuung oder Einzelfallhilfe anbieten.